Vereinfachung des 7. EU Forschungsrahmenprogrammes

Die Europäische Kommission hat am 24.01.2011 Maßnahmen ergriffen, um für die besten Wissenschaftler und innovativsten Unternehmen, vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Teilnahme am laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramm attraktiver und einfacher zu machen. Diese Maßnahmen beruhen auf dem Vereinfachungsplan, den die Kommission im April 2010 vorgestellt hatte, und werden ab sofort gelten.

 

Drei konkrete Maßnahmen

Die Kommission beschloss drei konkrete Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Verwaltung der EU-Forschungsgelder des laufenden 7. EU-Forschungsrahmenprogramms.

  • Die Erstattung durchschnittlicher Personalkosten, die durch die üblichen Buchhaltungssysteme der beteiligten Organisationen ermittelt werden ist nun möglich, sofern die Vorgaben des Annex II.14.1 GA eingehalten werden. Diese Kriterien sind auf alle Personalkosten, die in Projekten des 7. RP abgerechnet werden anwendbar – die Rekalkulation bereits eingereichter Kostenabrechnungen (Form C) ist nicht erlaubt. Die neuen Vorgaben werden von der Kommission bei allen laufenden sowie zukünftigen „Second level Audits“ zur Anwendung kommen.
    Die Erstellung eines Durchschnittspersonalkostenzertifikates (CoMAv) ist für die Abrechnung von Durchschnittssätzen nicht mehr vonnöten.
  • Personen ohne Gehalt, wie zB. KMU-EigentümerInnen, GeschäftsführerInnen oder auch selbstständig Tätige, können nun ihre angefallenen Projektstunden mit Pauschalsätzen abrechnen. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach den Personalkostensätzen der Marie Curie Maßnahmen (Spezifisches Programm People).
    Die Kommissionsentscheidung ist für alle Grant Agreements, auch für bereits unterzeichnete, gültig. KMU-EigentümerInnen können ab nun keine Durchschnittspersonalkostenzertifikate (CoMAv) mehr einreichen. Sofern sie aber bereits im Besitz eines geltenden CoMAv sind, besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der weiteren Anwendung des CoMAv oder der Verwendung der Pauschalen aus dem Spezifischen Programm People.
  • Die EU Kommission wird eine neue interne Lenkungsgruppe ("Research Clearing Committee") aus hochrangigen Beamten aller am 7. RP beteiligten Kommissionsdienststellen und Agenturen einrichten, die für die Ausräumung von Unstimmigkeiten bei der Anwendung der für die Forschungsförderung geltenden Vorschriften zuständig sein wird.

 

Den Text der Kommissionsentscheidung sowie Erläuterungen der Kommission zur Anwendung der Änderungen finden Sie hier: